Neubürger

1. Sie ziehen nach Wetter (Anmeldung)

Sie benötigen
· Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
· NEU: Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers / Mietvertrag und Abmeldebestätigung der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.
 
Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue Wohnung im Bürgerbüro vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

Kfz-Ummeldung:
Wird von der Kreisverwaltung vorgenommen, Kfz-Angelegenheiten müssen in Schwelm oder wsitten erledigt werden.
Mehr Infos
Wunschkennzeichen

Bei Umzügen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises nimmt das Bürgerbüro die Änderungen vor.

2. Sie ziehen innerhalb Wetters um (Ummeldung)

Sie benötigen
Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
NEU: Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers / Mietvertrag nicht mehr erforderlich.

Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue Wohnung im Bürgerbüro vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

3. Sie ziehen aus Wetter fort (Abmeldung)

Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn eine Wohnung aufgegeben und keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Hierbei handelt es sich um zwei Fallkonstellationen:

  • Aufgabe der Wohnung im Inland und Wegzug ins Ausland
    und
  • Aufgabe einer Wohnung als Inhaber von mehreren Wohnungen.
    Beispiel:
    Nebenwohnung in Wetter wird aufgegeben und auswärtige Hauptwohnung wird alleinige Wohnung.

    Dann benötigen Sie
    Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass, Kinderausweis
    oder Kinderreisepass)
    Ein Abmeldeformular wird nicht mehr benötigt. 

Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Auszug aus der Wohnung im Bürgerbüro vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Die Abmeldebestätigung, die wir Ihnen ausstellen, benötigen Sie gegebenenfalls für die Anmeldung an Ihrem neuen ausländischen Wohnort.
Den Abmeldevordruck können Sie uns allerdings auch per Post zusenden. Die Abmeldebestätigung wird Ihnen dann ebenfalls per Post nachgesandt.

Unsere Postanschrift ist:
Stadt Wetter (Ruhr)
Bürgerbüro
Kaiserstr. 78
58300 Wetter (Ruhr)

Bei einem "normalen" Umzug innerhalb des Bundesgebietes, also zum Beispiel Aufgabe einer Wohnung in Wetter und Bezug einer Wohnung zum Beispiel in Dortmund, entfällt die Abmeldung.

Ausfüllen und Abgabe von An- / Abmeldungen durch Dritte
Das Ausfüllen des Meldescheins muss vom Meldepflichtigen selbst vorgenommen werden. Er kann sich hierzu durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch die Betreuungsbehörde beglaubigt ist.
Die Abgabe des vom Meldepflichtigen ausgefüllten Meldescheins bei der Meldebehörde kann auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen, ggf. einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen.
Die alleinige Vorlage eines Ausweises bzw. Passes (zum Nachweis einer Vollmacht) reicht nicht mehr aus.

4. Sie ändern den Wohnungsstatus (Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung)

Sie benötigen
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder
Kinderreisepass) 
Die Angelegenheit wird im Bürgerbüro vorgenommen. 

5. Sie erteilen Ihre Einwilligung zur Weitergabe bzw. Widersprechen der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten

Sie benötigen
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
Den entsprechenden Vordruck „Widerspruch bzw. Einwilligung der Weitergabe von Daten nach dem Meldegesetz NRW“, den Sie bei uns im Bürgerbüro erhalten.

Eine Einwilligung zur Weitergabe bzw. Widerspruch der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten über Internet ist zur Zeit noch nicht zugelassen, da wir Ihre Unterschrift auf der Statuserklärung benötigen.

Sie haben ein gebührenfreies Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1 MG NW), an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Abs. 2 MG NW).

Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen (§ Abs. 3 MG NW).
Soweit die Datenweitergabe einer Einwilligung bedarf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung durch Erklärung auf diesem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für Familienangehörige erhalten Sie auf Wunsch weitere Formulare. Die Erklärungen können auch formlos abgegeben werden.

6. Melderegisterauskünfte
Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro, Kaiserstr. 78, erteilt.

Einfache Melderegisterauskunft (gegen Gebühr)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie gegen Gebühr Auskunft über folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten erhalten:

· Vor- und Familienname
· Anschrift
· Doktorgrad

Erweiterte Melderegisterauskunft (gegen Gebühr)
Wird von der auskunftssuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten zusätzlich umfassen kann:
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszugs
gesetzlicher Vertreter
Sterbetag und -ort.

7. Selbstauskünfte
Jede Person, die in Wetter (Ruhr) gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

8. Aufenthalts- oder Meldebescheinigung (gegen Gebühr)
(Auch Lebens-, Renten- oder Haushaltsbescheinigung)
Diese Angelgenheit wird im Bürgerbüro vorgenommen. Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis).

9. Hundesteuer

Sachbearbeiter Stefan Langer
Fachdienst Ordnung
Bornstr. 2
58300 Wetter (Ruhr)
Ruf 02335/ 840 230
Mail: stefan.langer@stadt-wetter.de

Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Wetter ist hundesteuerpflichtig.Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist; bei einer Haltung auf Probe oder zum Anlernen spätestens, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird. Innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden.
           
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.                                                            

Anmeldung (und Abmeldung) zur Hundesteuer

Hundehalter sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. Abschaffung ihren Hund beim Ordnungsamt  an- bzw. abzumelden. Hundesteuerbescheid sowie Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt Wetter (Ruhr) zurückzugeben. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

10. Abfallentsorgung
Haben Sie ein Haus oder eine Wohnung in Wetter (Ruhr) gekauft? Zuständig ist der Stadtbetrieb Wetter (Ruhr), der alle Leistungen rund um das Thema Abfallentsorgung für sie bereit hält.
Zum Stadtbetrieb