Finanzen
1. Finanzamt
Sofern Sie Ihre Steuererklärung online übersenden wollen, nutzen Sie bitte das offizielle Programm der Steuerverwaltung von Bund und Ländern zum Ausfüllen und Übersenden der Steuererklärungsformulare. Dieses finden Sie unter www.elsterformular.de.
Für das Stadtgebiet Wetter ist das Finanzamt Witten zuständig. Auf der Internet-Seite finden Sie unter anderem Informationen zu Ansprechpartnern sowie Vordrucke zum Herunterladen.
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2. Kommunale Steuern
Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Unter Gewerbetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechtes zu verstehen. Das Unternehmen kann sowohl in der Rechtsform der Personengesellschaft als auch als Einzelunternehmen geführt sein. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder einer anderen selbstständigen Arbeit anzusehen ist. Unabhängig von der Tätigkeit bildet eine Kapitalgesellschaft einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Grundlage für die Ermittlung der Gewebesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommen - oder Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn des Unternehmens, korrigiert um verschiedene Hinzurechnungen oder Kürzungen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Gewerbesteuer ist den Realsteuern zuzuordnen. Sie ist eine betriebliche Steuer, die den Gewinn des Unternehmens mindert. Steuerschuldner ist der Unternehmer.
Die Gewerbesteuererklärung ist beim Betriebsfinanzamt einzureichen. Das Finanzamt wird aufgrund der Erklärung einen Gewerbesteuermessbescheid erlassen. Dieser wird auch der Gemeinde/Stadt, in deren Bereich das Unternehmen angesiedelt ist, zugesandt. Die Gemeinde wird dann durch Anwendung ihres Hebesatzes die Gewerbesteuer ermitteln und den Gewerbesteuermessbescheid erlassen. Der Gewerbesteuermessbescheid ist für die Gemeinde bindend. Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbescheid können daher nur in der vorgesehenen Frist beim Finanzamt vorgebracht werden. Allerdings kann ein Antrag auf Stundung oder Erlass einer Gewerbesteuerzahllast nur bei der Gemeinde gestellt werden. Erstreckt sich der Betrieb auf mehrere Gemeinden, so steht den betroffenen Gemeinden das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer zu. Aus diesem Grund ist in diesem Fall der Gewerbesteuermessbetrag durch das Finanzamt zu zerlegen. Hierfür ist erforderlich, dass eine Erklärung zur Zerlegung abgegeben wird.
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Wetter (Ruhr):
Fachdienst Finanzen
Allgemein:
Peter Bluszcz
Tel. 02335/840421
Buchstaben A-L:
Andrea Sauerbier
Tel. 02335/840-431
Buchstaben M-Z
Nicole Martens-Kondziolka
Tel. 02335/840-430
Grundsteuer
Bei der Grundsteuer wird das Grundvermögen (Grund und Boden einschl. Gebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) nach seinem Ertrag bzw. Wert besteuert. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren :
Die Finanzämter ermitteln den Einheitswert. Er legt auf der Grundlage der zum 01.01.1964 bestehenden Wertverhältnisse den Wert des Grundbesitzes (Grund und Boden und Gebäude) fest. Diese Berechnung wird mit dem Erlass des Einheitswertbescheides abgeschlossen.
Auf der Grundlage des Einheitswertes ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Diese Berechnung endet mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheides.
Auf der Basis des Grundsteuermessbetrages setzt die Gemeinde die Grundsteuer fest. Die Formel hierfür lautet: Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz
Die Hebesätze der Stadt Wetter (Ruhr) werden in einer gemeindlichen Satzung festgelegt. Die Hebesätze bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages die Grundsteuer erhoben wird. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B) bestehen getrennte Hebesätze.
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Wetter (Ruhr):
Fachdienst Finanzen
Allgemein:
Peter Bluszcz
Tel. 02335/840421
Buchstaben A-Z:
Andrea Sauerbier
Tel. 02335/840-431
