Gewerbegebiet Am Stork

Der Rat hat am 13.12.2007 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) „Gewerbegebiet Am Stork“ aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, um den zukünftigen Bedarf an Gewerbeflächen in Wetter decken zu können. Die Stadt Wetter (Ruhr) als ein Mittelzentrum in der südlichen Ballungsrandzone des Ruhrgebietes hatte in der Vergangenheit mit einer stetigen funktionellen Schwächung und Umstrukturierung ihrer Industrie- und Gewerbestandorte zu kämpfen.

Derzeit sind die im Stadtgebiet von Wetter vorhandenen Gewerbeflächen weitgehend entwickelt und bebaut, so dass der zukünftige mittel- bis langfristige Bedarf an Gewerbeflächen durch das bestehende Gewerbeflächenangebot nicht mehr gesichert werden kann. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der seit dem 23.5.2006 wirksam ist, wurde die Gewerbefläche „Am Stork“ neu als Gewerbestandort ausgewiesen.

Die gewerbliche Baufläche liegt im Ortsteil Wetter – Grundschöttel,  nördlich der Autobahn A1, und südwestlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Schöllinger Feld“ und grenzt östlich an zum Großteil landwirtschaftlich genutzte Freiflächen.


BEBAUUNGSPLAN

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat innerhalb des Zeitraumes vom 19.05.2008 bis 06.06.2008 stattgefunden. Mit Schreiben vom 30.05.2008 wurden die Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen beteiligt. Nach Einarbeitung aller Fachgutachten in den Bebauungsplan fasste der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 28.04.2009 den Beschluss zur Offenlage und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen. Diese fanden im Zeitraum vom 19.10.2009 bis zum 27.11.2009 statt.

Am 11.03.2010 hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in Anbetracht der Untersuchungen zum Verkehr durch das Ing-Büro Kühnert und der ökologischen Betrachtungen durch das Büro RegioGISPlanung beschlossen, die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Am Stork neu zu regeln und bei der weiteren Bebauungsplanung die Erschließungsvariante über das bestehende Gewerbegebiet Schöllinger Feld weiterzuverfolgen.

Somit musste die Planung des Gewerbegebietes grundlegend überarbeitet werden. Die äußere und innere Erschließung des Gebietes wurde neu geplant und die Bauflächen wurden neu angeordnet.

Das Büro Kühnert wurde damit beauftragt die ergänzende Verkehrsuntersuchung „Anbindung Gewerbegebiet Am Stork“, Juli 2010 zu erarbeiten, die zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erschließung des Gewerbegebietes ausschließlich über den Knotenpunkt „Schöllinger Feld/An der Kohlenbahn“ als wesentliche und alleinige Maßnahme eine bauliche Ergänzung in Form eines Bypasses an die Vogelsanger Straße aus Richtung Norden bedingt. Da der Bypass im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Wetter (Ruhr) liegen würde, müsste hierfür ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

Vom Ingenieurbüro Ritterstaedt wurde eine Schalltechnische Untersuchung „Bebauungsplan Nr. 60 –Gewerbegebiet Am Stork- erarbeitet. Dabei stellte sich heraus, dass es nicht zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV für ein Mischgebiet kommt, so dass durch das geplante Gewerbegebiet keine Schutzansprüche gegen den anlagenbezogenen Verkehr ausgelöst werden. Zum Schutz gegenüber des Autobahnlärms werden im Bebauungsplanentwurf in einem Teilbereich der gewerblichen Baufläche in der Nähe der Autobahn werden keine zum Wohnen bestimmten Räume zugelassen bzw. bestimmte Auflagen zum Schallschutz festgesetzt.

Auch der Umweltbericht als Teil der Begründung zum Bebauungsplan wurde vom Büro RegioGISPlanung geändert und den neuen Gegebenheiten angepasst.

Eine wesentliche Änderungen ist neben der äußeren auch die innere Erschließung. Ein Teil des Grünzuges musste der neuen Erschließungstrasse weichen. Zudem ist im Osten des Gebietes ein Brückenbauwerk geplant, um den Siepen des Berger Baches überqueren zu können. Durch die Änderungen in der inneren Erschließung musste die Gliederung der Gewerbeflächen angepasst werden. Die Berücksichtigung des schutzwürdigen Waldes ist im weiteren ein wichtiger Punkt in der Überarbeitung des planerischen Konzeptes. Durch die Rücknahme der geplanten gewerblichen Baufläche im Bereich des nördlich verlaufenden Waldbestandes wird der Waldsaum weitgehend um 26m nach Süden verschoben. Das heißt, dass im Rahmen der Überarbeitung der städtebaulichen Planung der Eingriff in den Wald deutlich minimiert wurde. Eine gänzliche Vermeidung der Waldinanspruchnahme ist aufgrund der grundsätzlich wirtschaftlichen Darstellung der Gewerbeflächenentwicklung nicht möglich.

Im weiteren wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Wetter (Ruhr) vom 21.12.2010 das Baudenkmal “Teilstück der Trasse der ehem. Schlebusch-Hakorter Kohlenbahn“ in die Denkmalliste eingetragen. Dieses ist im Bebauungsplanentwurf Nr.60 berücksichtigt und planungsrechtlich gesichert worden.

Aufgrund der erheblichen Änderungen im Bebauungsplanentwurf schlägt die Verwaltung zur Weiterführung des Verfahrens vor, gem. § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) „Gewerbegebiet Am Stork“ durchzuführen. Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbarkommunen durchgeführt. Der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung ist somit als nächstes zu beschließen.

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf nebst Begründung ist unter aktuelle Dokumente aufzurufen. Im weiteren kann die Präsentation aus dem Bauausschuss vom 1.2.2011 eingesehen werden.


BEGRÜNDUNG ZUR PLANUNG DES GEWERBEGEBIETES:

Das jetzt laufende Bebauungsplanverfahren gründet sich auf den 2006 vom Rat beschlossenen Flächennutzungsplan, in dem  die Gewerbefläche erstmals ausgewiesen wurde. Die Darstellung der gewerblichen Baufläche „Am Stork“ ist unter Abwägung aller erforderlichen Belange und unter Prüfung möglicher Alternativstandorte erfolgt. Im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan hat eine intensive Bürgerbeteiligung mit Bürgerveranstaltungen in den Ortsteilen im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte stattgefunden. Im weiteren wurde das Aufstellungsverfahren über den gesamten Zeitraum vom Arbeitskreis Flächennutzungsplan inhaltlich begleitet und vorberaten. Im Arbeitskreis saßen Vertreter aller politischen Fraktionen sowie Vertreter der Agenda und des BUND.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, um den zukünftigen Bedarf an Gewerbeflächen in Wetter zu decken. Die Ausweisung der Gewerbefläche Am Stork mit einer gewerblichen Baufläche von 11,5  Hektar, ist maßvoll und in Anlehnung an den von der Bezirksregierung Arnsberg errechneten grundsätzlichen Handlungsbedarf an Gewerbeflächen für die Stadt von ca. 18 Hektar  erfolgt. Bereits jetzt liegen für das Gewerbegebiet Am Stork Anfragen von Unternehmen für eine Gesamtfläche von rund 7,5 Hektar vor.

Mit dem neuen Gewerbegebiet möchte man wetterschen Unternehmen Perspektiven bieten und interessierte neue Unternehmen nach Wetter holen, um zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stabilisierung der Gewerbesteuereinnahmen beitragen zu können. Da die Gewerbesteuer wichtigste Einnahmequelle der Stadt ist, könnte ein Abfluss dieser Steuer nur durch Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen kompensiert werden. Erwartet werden auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Wetter: Zum Beispiel durch Unternehmensbeziehungen (Firmen als Zulieferer und Dienstleister) und durch eine Stärkung des Einzelhandels.

Die Stadtverwaltung wertet die Entscheidung des Unternehmens Adronit aus Wengern, einen Teil der Produktion nach außerhalb zu verlagern, als Alarmsignal dafür, heimischen Unternehmen dringend eine Perspektive zur Erweiterung geben zu können. Auch dem oft gehörten Argument, Firmen von außerhalb würden Arbeitsplätze mitbringen und somit keine neuen in Wetter schaffen, kann die Stadt auch aufgrund der Erfahrung aus der Entwicklung bestehender Gewerbeflächen begegnen: Wenn Unternehmen ihren Standort verlagern, steckt dahinter eine Unternehmens-Strategie, die Expansion und damit auch die Schaffung von Arbeitsplätzen beinhaltet.

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