Infos rund um Pass und Ausweis

Neuer Personalausweis
  • Personalausweis

Was muss ich tun ?

Beantragung:
persönlich im Bürgerbüro

erforderliche Unterlagen:
bisheriger Personalausweis, Pass oder Kinderausweis/ -reisepass
Familienbuch oder Geburtsurkunde (nur, wenn kein altes Dokument mehr vorhanden ist)
ein aktuelles Passbild (e-pass gerecht, Infos siehe http://www.bundesdruckerei.de/ )

Gebühr:
28,80 Euro
22,80 Euro (bei Antragstellern, die noch nicht 24 Jahre alt sind)

Gültigkeit:
Gültigkeit des Personalausweises bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind:  6 Jahre
Gültigkeit des Personalausweises bei Personen, die 24 Jahre und älter sind: 10 Jahre

 

Vorläufiger Ausweis:
In dringenden Fällen Ausstellung eines vorläufigen Ausweises mit kurzfristiger Ausstellung
Gültigkeitsdauer höchstens 3 Monate
Gebühr: 10,00 Euro
bitte ein aktuelles Lichtbild mitbringen

Hinweis:
Für die Beantragung des Personalausweises vor 16 Jahren sind die Unterschriften beider Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigter erforderlich.

 

  • Kinderreisepass

Was muss ich tun ?

Beantragung:
persönlich im Bürgerbüro
Kinder im schulpflichtigen Alter müssen ihren Kinderreisepass bei Antragsstellung selbst unterschreiben. erforderliche Unterlagen


Was muss ich mitbringen?
alter Kinderausweis
Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Familienbuch der Eltern (nur, wenn kein altes Dokument vorhanden ist)
ein aktuelles Passbild (e-pass gerecht, Infos siehe http://www.bundesdruckerei.de/ )
Die unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten
Personalausweise/Pässe der Eltern

Bearbeitungsfrist:
Wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt.

erstmalige Ausstellung:
Gültigkeit: sechs Jahre
Gebühren: 13,00  Euro

Verlängerung max. bis 12. Lebensjahr möglich
Beantragung wie bei Neuausstellung.
Gebühr: 6,00 Euro

Allgemeine Information
In manchen Ländern reicht der Kinderreisepass für den Aufenthalt im Ausland nicht aus. Hier ist es erforderlich, einen EU-Reisepass auszustellen (Infos siehe Reisepass). Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Reiseantritt auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/ oder im Bürgerbüro.

 

  • Reisepass

Was muss ich tun ?

Beantragung:
persönlich im Bürgerbüro

erforderliche Unterlagen:
bisheriger Pass oder Personalausweis oder Kinderausweis /-reisepass 
oder Familienbuch/Geburtsurkunde (nur, wenn kein altes Dokument vorhanden ist)
ein aktuelles Passbild (e-pass gerecht, Infos siehe http://www.bundesdruckerei.de/ )
Minderjährige müssen mit dem/der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten erscheinen (Vollmacht in Verbindung mit Personalausweis)

Gebühr:
59,00 Euro

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
6 Jahre bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind (Gebühr: 37,50 Euro)

Express-Reisepass:
In dringenden Fällen auf persönlichen Antrag Ausstellung eines Express-Reisepasses. Der Pass wird von der Bundesdruckerei innerhalb von drei Werkttagen ausgestellt.
Zusätzliche Gebühr: 32,00 Euro.

Bitte mitbringen:
- ein aktuelles Passbild (e-pass gerecht, Infos siehe http://www.bundesdruckerei.de/ )

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Notfällen ausgestellt (wenn ein Express-Reisepass nicht mehr ausgestellt werden kann). Dazu bitte mitbringen: 1 E-Pass gerechtes Passbild, Gebühr 26,00 Euro.

Hinweis:

Für die Beantragung des Reisepasses vor 18 Jahren sind die Unterschriften beider Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigter erforderlich.
 

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