Kommunale Koordinierungsstelle Wetter (Ruhr)
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) sieht vor, rechtliche und administrative Hindernisse für Dienstleistungserbringer europaweit abzubauen um damit die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit -auch grenzüberschreitend- zu erleichtern.
Die Stadt Wetter (Ruhr) hat sich mit den übrigen kreisangehörigen Städten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den kreisfreien Städten Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen und Herne zu dem „Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet“ mit Sitz in Bochum zusammengeschlossen. Der „Einheitliche Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet“ koordiniert behördenübergreifend Verwaltungsverfahren für Gewerbetreibende, die beabsichtigen, sich mit ihrem Betrieb in der Region anzusiedeln.
Den Kontakt zum Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet sowie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Dienstleistungsangeboten der kommunalen und staatlichen Behörden und der Kammern finden Sie hier:
Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet
Einen Überblick über alle Verwaltungsleistungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
Verwaltungssuchmaschine NRW
Beratung für Unternehmensgründer und Unterstützung bei den wichtigsten Formalitäten bietet das Startercenter NRW
Allgemeine Informationen zu der EU-Dienstleistungsrichtlinie gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die Kommunale Koordinierungsstelle Wetter (Ruhr) stellt ebenfalls einen „Verfahrenslotsen“ dar, der die innerhalb der Stadtverwaltung Wetter (Ruhr) erforderlichen Verfahrensschritte für die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bündelt.
