Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum Bebauungsplanentwurf Sunderweg
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Wetter (Ruhr) „Sunderweg“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in seiner Sitzung am 29.04.2008 folgendes beschlossen:
„Es wird beschlossen, gemäß § 2(1) Baugesetzbuch für den im Lageplan schwarz gestrichelt umrandeten Bereich in Alt-Wetter am Harkortberg unterhalb des Sportplatzes am Harkort-turm den Bebauungsplan Nr. 61 aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sunderweg“. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines Wohngebietes für Eigen-heime in aufgelockerter offener Bebauung.“
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Am 24.11.2009 wurde vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Planung liegt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom
02.02.2010 bis zum 02.03.2010 einschließlich
bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung, Wilhelmstraße 21, I. Etage, Schau-kasten vor Zimmer 37, zur öffentlichen Unterrichtung und Erörterung aus während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags, dienstags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie mittwochs von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Während dieser Zeit können sich die Bürger und Bürgerinnen über die Ziele und Zwecke der Planung informieren. Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtentwicklung stehen zur Unterrich-tung und Erörterung zur Verfügung.
Anregungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vor-getragen werden.
Wetter (Ruhr), den 12.01.2010
Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. Sell
Fachbereichsleiter

Hintergrund und Zielsetzung der Bebauungsplanung
Die Neuausweisung der Wohnbaufläche in Alt-Wetter erfolgt, um dem Handlungsbedarf an Wohnbauflächen im Zuge der Flächennutzungsplanneuaufstellung in Alt-Wetter, der nicht in Gänze gedeckt werden kann, nachzukommen.
Um die in Alt-Wetter vorhandene Infrastruktur besser auszulasten und den Bedarf an Wohneigentum insbesondere für junge Familien in Wetter (Ruhr) decken zu können, ist das Ziel des Bebauungsplanes die Erstellung eines Wohngebietes in attraktiver Lage mit Einfamilienhäusern in aufgelockerter offener sowie energiearmer Bauweise.
Die Bebauung stellt eine Innenentwicklung im Ortsteil Alt-Wetter dar. Mit dem Siedlungsprojekt „Sunderweg“ soll ein Modellprojekt im Bereich Niedrigenergiebauweise des ökologischen Bauens umgesetzt werden. Die städtebauliche Planung trägt für den Energieverbrauch einer Siedlung eine erhebliche Verantwortung. Bei der Planung neuer Baugebiete können Vorgaben für effizienzsteigernde Maßnahmen z.B. Einsatz solarer Systeme, eine wesentliche Verminderung von CO2-Emmissionen erzielen. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele sowie des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wetter (Ruhr) wird das Ziel der energiearmen Bauweise mit dem Ziel des Passivhausstandards im Baugebiet Sunderweg umgesetzt.
