Beratung & Hilfe
...Hilfe und Beratung für Familien mit Kindern
- Erziehungshilfen
Die Allgemeine Erziehungshilfe berät Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter bei erzieherischen Fragen und familiären Problemen, bei schulischen Fragen, im Bereich der Partnerschaft und Ehe, in Fragen von Trennung und Scheidung, in finanziellen und sonstigen Angelegenheiten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Über die Beratungstätigkeit hinaus werden weitergehende Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie vermittelt, wird die Versorgung von Kindern/Jugendlichen in Notsituationen sichergestellt, werden Kinder/Jugendliche in Krisensituationen geschützt und wird in Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren mitgewirkt. Weitere Angebote wie z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaften werden vermittelt.
- Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Fachdienstes für Kinder, Jugend und Familie.
Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen hat.
Unser Leitgedanke ist, individuelle, pädagogische Angebote bereitzustellen, um ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der pädagogische Gedanke steht im Vordergrund.
Zielgruppe: Jugendliche von 14 – 17 Jahren, Heranwachsende von 18- 21 Jahren
- Pflegekinder
Der Fachdienst Jugend sucht Pflegeeltern, die sich der verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen, Kinder oder Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen kurzfristig oder auf Dauer nicht im Elternhaus aufwachsen können, in ihren Haushalt aufzunehmen.
Der Pflegekinderdienst vermittelt in Kurzzeitpflege, wenn vorübergehend Kinder nicht versorgt werden können (max. sechs Monate) und in Vollzeit- und Wochenpflege, wenn Familien aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, die Erziehung und Versorgung ihres Kindes zeitlich befristet oder langfristig sicherzustellen.
- Tagespflege
Eine Alternative zu Betruungsangeboten in Tageseinrichtungen: Kinder aller Altersstufen können bei einer Tagesmutter betreut werden. Vor allem für Kinder vor dem Kindergartenalter wird diese familiäre Betreuungsform wahrgenommen. Zu den Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen können Zuschüsse geleistet werden.

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