Bauleitplanung

Flächennutzungsplan (F-Plan) und Bebauungspläne (B-Pläne) sind wichtige Instrumente der Stadtplanung. Diese Pläne tragen dazu bei, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und eine menschenwürdige Umwelt zu sichern.  

  
Flächennutzungsplan  
Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. 
  
   
Bebauungspläne

Die konkreten Planungsabsichten werden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Die Bebauungspläne werden von der Ratsversammlung als Satzung beschlossen und sind ein „Gesetz“ auf Gemeindeebene.    
      
 
Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen

Die Inhalte des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren  Verfahrensschritten:

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist in den §§ 2 - 4a, 6 und 10 im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Als Bauleitpläne werden Bebauungspläne für Teilbereiche der Stadt und der Flächennutzungsplan für die gesamte Stadtfläche bezeichnet. Bis zur Rechtskraft durchlaufen sie ein aufwändiges Verfahren:

Das Verfahren wird durch den Rat mit einem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Auf der Grundlage eines Vorentwurfs findet eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in der die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie sich direkt zu den Planungsvorstellungen äußern oder schriftlich Anregungen abgeben. Möglichst frühzeitig holt die Verwaltung der Stadt Wetter (Ruhr) auch die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird.

Auf der Grundlage der Anregungen der Bürger und Bürgerinnen und der Träger öffentlicher Belange wird der Vorentwurf überarbeitet und dem Bauausschuss zur Beschlussfassung als Entwurf vorgelegt.

Im Anschluss an den Entwurfsbeschluss liegt der Planentwurf einen Monat lang öffentlich aus. Wieder können Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange Anregungen abgeben. Die Verwaltung prüft die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange. Anschließend verfasst sie eine Beschlussvorlage und legt sie der Ratsversammlung zur Abwägung der eingegangenen Anregungen und zur Beschlussfassung der Satzung vor. Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan wird vom Bürgermeister unterschrieben und öffentlich bekannt gemacht.