Innenbereichssatzung

Das Bauplanungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich. Unter Innenbereich werden die im Zusammenhang bebauten Ortsteile verstanden, die eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung aufweisen, die Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Außenbereich sind die Flächen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs (qualifizierter oder vorhabenbezogener) Bebauungspläne
Gemeinden können durch Satzung

  • die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Abgrenzungssatzung),
  • bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind (Entwicklungssatzung),
  • einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Ergänzungssatzung).

Derzeit stellt die Stadt Wetter (Ruhr) die Innenbereichssatzung neu auf. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Mai 2006 ergaben sich verschiedene Veränderungen, die die Überarbeitung der rechtskräftigen Innenbereichssatzung aus dem Jahr 1980 erfordern.

Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat daraufhin am 08.03.2007 die Neuaufstellung der Innenbereichssatzung der Stadt Wetter (Ruhr) beschlossen, um u.a. kleinteilige Bauflächen die im Flächennutzungsplan dargestellt wurden in den Innenbereich mit einzubeziehen aber auch um Anpassungen an die Bestandsbebauung vorzunehmen. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Ortsteile der Stadt Wetter (Ruhr), der in der Innenbereichskarte durch die Klarstellungs- bzw. Einbeziehungslinie eingegrenzt wird.

Die Aufstellung der neuen Innenbereichssatzung hat zum Ziel, die Ortsteile als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen und eine klare Trennlinie zwischen Innen- und Außenbereich herzustellen. Gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr.3 BauGB sollen dabei einige Außenbereichsflächen in den neu definierten Innenbereich einbezogen werden, um die langfristige Eigenentwicklung des Ortes sicherzustellen und auch geringfügige bauliche Erweiterungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Satzung nach §34 Baugesetzbuch ist, dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind.

Im weiteren werden die Flächen einbezogen, die innerhalb bebauter Bereiche liegen, die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen. Die Zulässigkeit der baulichen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich richtet sich dann nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll der vorhandenen Bebauung aus der näheren Umgebung und danach ob die Erschließung gesichert ist.

Die Innenbereichssatzung ist am 19. Juni 2008 vom Rat der Stadt Wetter (Ruhr) beschlossen worden. Mit der Öffentlichen Bekanntmachung ist die Satzung rechtskräftig. 

 
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