Update vom Wahlamt
Wahlberechtigte, die Briefwahl machen möchten und den Wahlscheinantrag auf dem Postweg an das Wahlamt schicken, müssen unbedingt darauf achten, dass der Antrag unterschrieben sein muss. Die Unterschrift ist für einen schriftlich gestellten Antrag zwingend erforderlich. Bei fehlender Unterschrift muss das Dokument noch einmal zurückgesendet werden. Das kostet unnötig (Postlauf)Zeit.
Zudem ist das Briefwahlbüro noch nicht geöffnet, da noch keine Stimmzettel geliefert worden sind. Daher ist es noch nicht möglich, seine Stimme vor Ort abzugeben oder Unterlagen mitzunehmen. Das Wahlamt bittet um Verständnis