Denkmalschutz

Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler Sachen bzw. Mehrheiten oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, z.B. weil an ihnen Geschichte besonders gut ablesbar ist. Im DSchG NRW ist geregelt, dass nicht nur Kunstwerke von hohem Rang und überregionaler Bedeutung zu schützen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben.
Die Denkmalpflege setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Denkmälern als historische Zeugnisse ein. Es wird dabei zwischen Baudenkmälern (z.B. bauliche Anlagen, Garten-, Friedhofs-, Parkanlagen), Bodendenkmälern (z.B. Fundamente, Mauerreste, Bodenverfärbungen) und beweglichen Denkmälern (z.B. Grenzsteine, Grabplatten, historische Fahrzeuge) unterschieden.
In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen "Untere Denkmalbehörden". Sie kümmern sich selbst um die Denkmäler im Stadtgebiet. Ist der Denkmalwert eines Objektes nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, ist es in die Denkmalliste einzutragen. Die "Eintragung" oder "Unterschutzstellung" ist ein Rechtsakt, geregelt in einem Unterschutzstellungsverfahren. Die Initiative, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, kann von dem Eigentümer, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder der Kommune ausgehen.
Mit der Eintragung wird aus einem historischen Objekt ein Denkmal das dann den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes unterliegt. Die Denkmalliste ist kein abgeschlossenes Verzeichnis, sie kann ergänzt oder reduziert werden. Die Stadt Wetter (Ruhr) als Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste.
Derzeit sind in der Denkmalliste der Stadt Wetter (Ruhr) 171 Baudenkmäler, 3 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler eingetragen.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie im Bereich Bürgerservice / Anliegen A-Z.
Zuständige Denkmalbehörden
- Untere Denkmalbehörde
Stadt Wetter (Ruhr)
Fachdienst Stadtentwicklung
Wilhelmstraße 21
58300 Wetter (Ruhr)
Tel. 02335 840548
E-Mail: denkmalschutz@stadt-wetter.de
- Obere Denkmalbehörde
Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises
Postfach 420
58317 Schwelm
Tel. 02336 932325
www.en-kreis.de
- Oberste Denkmalbehörde
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Tel. 0211 38430
www.mbwsv.nrw.de
Zu beteiligende Fachbehörden
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Denkmalpflege
Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Fürstenbergstraße 15
48147 Münster
Tel. 0251 5914036
E-Mail: dlbw@lwl.org
www.lwl-dlbw.de
- Außenstelle Olpe
In der Wüste 4
57462 Olpe
Tel. 02761 93750
E-Mail: lwl-archaeologie-olpe@lwl.org