Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Wetter (Ruhr)

Durch einen Beschluss des Rates der Stadt wird diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept, das gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist und die Funktion einer Abwägungsdirektive erfüllt.

Wird das Konzept durch Ratsbeschluss von der Gemeinde mitgetragen, wie in Wetter bisher Usus, kann und sollte es künftig allen einzelhandelsbezogenen Planungen zugrunde gelegt und zur Steuerung des Einzelhandels herangezogen werden.

Vor dem Hintergrund der vorwiegend abgeschlossenen Umgestaltung der Innenstadt Alt-Wetter und im Hinblick auf die aktuelle Einzelhandelsentwicklung im Stadtzentrum, aber auch in den Ortsteilen von Wetter (Ruhr), sowie der Tatsache, dass das gültige Einzelhandelskonzept nun schon 10 Jahre besteht, bestand die Notwendigkeit das Einzelhandelskonzept fortzuschreiben, die Ziele des Einzelhandelskonzeptes 2008 zu überprüfen und zu evaluieren.

Im Juli 2016 wurde daher das Büro GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh aus Köln damit beauftragt, die Grundlagen und Rahmendaten des bestehenden Gutachtens zu aktualisieren, aktuelle Trends im Einzelhandel mit besonderer Bedeutung zu untersuchen, den Einzelhandelsstandort Wetter zu analysieren, konzeptionelle Bausteine zu entwickeln und Empfehlungen für die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes zu erarbeiten.