Gewerbepark Schwelmer Straße

Anlass und Ziele der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) "Gewerbegebiet Am Stork" der am 21.01.2013 mit öffentlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten ist, ist durch Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 23.10.2014 im Rahmen einer baurechtlichen Normenkontrolle für unwirksam erklärt worden.

Im Rahmen eines neuen Bebauungsplanverfahrens wird der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Wetter (Ruhr) "Gewerbepark Schwelmer Straße" aufgestellt. Die Ziele und Planungsgrundsätze entsprechen dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Stork".

Mit dem Bebauungsplan "Gewerbepark Schwelmer Straße" wird ein nach Abstandserlass NRW gegliedertes Gewerbegebiet entwickelt, in dem insbesondere produzierende und verarbeitende Gewerbebetriebe sowie Dienstleister angesiedelt werden sollen.

Derzeit sind die im Stadtgebiet von Wetter vorhandenen Gewerbeflächen weitgehend entwickelt und bebaut, so dass der kurz- bis mittelfristige Bedarf an Gewerbeflächen durch das bestehende Gewerbeflächenangebot nicht mehr gesichert werden kann. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der seit dem 23.5.2006 wirksam ist, wurde die Gewerbefläche "Am Stork" bereits als Gewerbestandort ausgewiesen.

Die geplante gewerbliche Baufläche liegt im Ortsteil Wetter - Grundschöttel, nördlich der Autobahn A1, und südwestlich des vorhandenen Gewerbegebietes "Schöllinger Feld".

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70 ist der Übersichtskarte zu entnehmen.

Zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 wurden die erforderlichen Fachgutachten neu erarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Teil I und II (Umweltbericht) der Begründung sowie die vorliegenden Fachgutachten sind hier abrufbar.

 

Im Einzelnen sind dies folgende Gutachten:

  • Umweltbericht als Teil II der Begründung, Büro RegioGisPlanung, August 2016, Kamp-Lintfort und Artenschutzprüfung vom Büro RegioGisPlanung

  • Verkehrsuntersuchung Wetter-Volmarstein für die Entwicklung des Gewerbeparks Schwelmer Straße, Ingenieurbüro Kühnert, Juli 2016, Bergkamen

  • Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten mit Kontingentierung des zulässigen Gewerbelärms sowie Untersuchung des vom Plangebiet ausgehenden und des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz, 28.6.2016 Hagen

Weitere Gutachten und Anlagen sind:

  • Erschließungsplanung, Oktober 2012, vom Büro bPlan Ingenieurgesellschaft bR, Essen

  • Abstandserlass, Runderlass des Ministeriums für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-3-8804.251 v. 06.06.2007

 

Außerdem stehen die Unterlagen zum Altverfahren Bebauungsplan Nr. 60 hier unten zum Download zur Verfügung.