Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Aufwendungen für Wohnungseigentum gezahlt.

Für Wohngeld als Mietzuschuss sind Personen berechtigt, die:

  • Mieter*in einer Wohnung
  • Untermieter*in einer Wohnung
  • Mietähnliche Nutzungsberechtigte sind,
    insbesondere
    Inhaber*in eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, eines dinglichen Wohnrechts-, Eigentümer*in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen-,
    Bewohner*in eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder
    und die diesen Wohnraum selbst nutzen.

Kontakt

Wohngeldstelle
Bahnhofstr. 10 (Eingang Bürgerbüro)

Tel. 02335 840725
E-Mail: wohngeldstelle@stadt-wetter.de

Für Wohngeld als Lastenzuschuss sind Personen berechtigt, die:

  • Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Hauses oder
  • Erbbauberechtigte sind
  • ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Die Auszahlung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) zum 1. Werktag des Monats auf Ihr Konto.

Empfänger*innen von Wohngeld haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Für die Bearbeitungen von Anträgen auf diese Leistungen ist der Fachdienst Soziales, Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr), zuständig.

Corinna Pfeifer

FD 3/1 – Soziales3. und 4. Kapitel SGB XII, Teilhabeleistungen – Buchstabenbereich S-Z
Kaiserstr. 70 Zimmer 406 58300 Wetter (Ruhr) Telefon: 02335 840341
Kategorien: Leistung für Bildung und Teilhabe, Soziales
Aktualisiert vor 3 Wochen.

Ausgefüllte Anträge für in Wetter (Ruhr) gelegene Wohnungen sind an die Wohngeldstelle bei der Stadtverwaltung zu senden:

Stadt Wetter (Ruhr)
Wohngeldstelle
Kaiserstraße 70
58300 Wetter (Ruhr)

Online-Antragstellung über den Wohngeldproberechner

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Bereich „Wohngeld“

Ansprechpersonen

Corinna Pfeifer

FD 3/1 – Soziales3. und 4. Kapitel SGB XII, Teilhabeleistungen – Buchstabenbereich S-Z
Kaiserstr. 70 Zimmer 406 58300 Wetter (Ruhr) Telefon: 02335 840341
Kategorien: Leistung für Bildung und Teilhabe, Soziales
Aktualisiert vor 3 Wochen.