Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen*Schöffinnen und Jugendschöffen*schöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 12 Personen, die am Amtsgericht Hagen und Landgericht Hagen als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wetter (Ruhr) schlagen doppelt so viele Kandidaten*Kandidatinnen vor, wie an Schöffen*Schöffinnen bzw. Jugendschöffen*schöffinnen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen*schöffinnen.

Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwälte*anwältinnen, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffen*Schöffinnen gewählt werden.

Schöffen*Schöffinnen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein*e Schöffe*Schöffin mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen*Schöffinnen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines*einer Schöffen*Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen*Schöffinnen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der*die Angeklagte aufgrund seines*ihres Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen*Schöffinnen sind mit den Berufsrichtern*richterinnen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen*Schöffinnen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen*Schöffinnen daher mitzuverantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern*richterinnen müssen Schöffen*Schöffinnen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den*die Angeklagte*n wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
 

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 24.03.2023 bei Beate Smettana, Fachdienst BMB/1 Politik, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr), Tel.: 02335/840-105, E-Mail: beate.smettana@stadt-wetter.de

Interessierte für das Amt eines*einer Jugendschöffen*schöffin richten ihre Bewerbung bis zum 24.03.2023 2023 an Susanne Auschner, Jugendamt der Stadt Wetter (Ruhr), Kaiserstraße 70, 58300 Wetter (Ruhr), Tel. 02335/840-350, E-Mail: susanne.auschner@stadt-wetter.de

 

Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie unter

Bewerbungsformulare (Download über www.schoeffenwahl.de)