Die Stadt Wetter (Ruhr) möchte mit dieser Förderrichtlinie Eigentümer*innen, Vermieter*innen, und Mieter*innen dabei unterstützen, durch den Einsatz von Balkon-Solarmodulen einen kleinen persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Die Verwendung von Solarstrom hilft nicht nur dabei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, sondern macht sich auch finanziell bei den Stromkosten bemerkbar.

Online Antrag
Tätigen Sie Ihre Eingaben einfach am digitalen Endgerät, laden Sie mögliche Anlagen hoch und senden das Formular online direkt zur Fachabteilung.

PDF-Formular
Sie können Ihre Eingaben handschriftlich oder direkt digital in das Formular eintragen, anschließend drucken Sie das Formular aus und reichen es zusammen mit möglichen Anlagen postalisch bei der Stadt Wetter (Ruhr) ein.

Als Leistungsnachweis müssen nach Erteilung der Bewilligung folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät
  • gegebenenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • ein Foto des montierten Stecker-Solargeräts bzw. Balkon-Solarmoduls
  • eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers zur Netzanschlussnorm 4105 oder Bestätigung des GDS-Sicherheitsstandards
  • die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Die Stadt Wetter (Ruhr) behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die Verwendung vor Ort zu besichtigen.

Stadt Wetter (Ruhr)
Niklas Kuhr
Klimaschutzmanager
Kaiserstraße 70
58300 Wetter (Ruhr)

Tel.: (02335) 840-206
E-Mail: Niklas.Kuhr@stadt-wetter.de

Keine.

Antragsfrist:
Dienstag, 31. Dezember 2024

Leistungsnachweisfrist:
Dienstag, 31. Dezember 2024

Wird die genannte Frist nicht eingehalten, ist ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung mit nachvollziehbarer und plausibler Begründung für die Verzögerung bei der Stadt Wetter (Ruhr) einzureichen, die im Einzelfall über eine Fristverlängerung nach billigem Ermessen entscheidet.