Öffentliche Bekanntmachungen
Gem. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Wetter (Ruhr) werden Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet und nachrichtlich in der "Westfälischen Rundschau" bzw. der "Westfalenpost", in der für die Stadt Wetter (Ruhr) zuständigen Ausgabe, vollzogen. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden in der "Westfälischen Rundschau" bzw. der "Westfalenpost", in der für die Stadt Wetter (Ruhr) zuständigen Ausgabe, vollzogen.