Anliegen A-Z
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung (Samstagsfahrverbot auf bestimmten BAB-Strecken)
Beförderung von Waren oder Gegenständen an Sonn- und Feiertagen und während der Ferienreisezeit, für die eine Dringlichkeit nachgewiesen wird.
von 25 bis 250 € - je nach Aufwand
- Ausgefülltes Antragsformular mit dem Nachweis der Notwendigkeit/Dringlichkeit
- Angabe des Fahrtweges und Kopie der Fahrzeugpapiere
- § 30 Abs. 3 StVO (Sonn- und Feiertagsverbot)
- § 1 Ferienreiseverordnung (Samstagsfahrverbot auf bestimmten BAB-Strecken)
Wilhelmstraße
Wilhelmstraße 2158300Wetter (Ruhr)