Anliegen A-Z

Alkoholausschank (befristete Erlaubnis, Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes)

Eine Gestattung wird Ihnen aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Vereinsfest, Zeltfest) für einen vorübergehenden erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb erteilt (s. Gaststättenerlaubnis).

Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet, nicht die gesamte Veranstaltung.

Die Veranstaltung müssen Sie zusätzlich noch beim Ordnungsamt anzeigen, da ggf. noch weitere Genehmigungen erforderlich sind (s. Veranstaltungen).

50 €

  • Ausgefülltes Antragsformular

Weitere Unterlagen können für die Erteilung einer Gestattung erforderlich sein. Daher ist eine vorherige Beratung (auch fernmündlich) ratsam.

Gaststättengesetz

Ihre Ansprechperson

Frau Heike Duwald

heike.duwald@​stadt-wetter.de 02335 840202Adresse | Öffnungszeiten | Details