Anliegen A-Z

Aufenthalts- und Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung

Erteilung von Aufenthalts- und Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen.

Persönliches Erscheinen mit einem Ausweisdokument ist erforderlich.

Die oder der Betroffene muss in Wetter (Ruhr) gemeldet (oder in der Vergangenheit gemeldet gewesen) sein.

Bei Beantragung durch einen Dritten ist eine Vollmacht des Antragstellers mit dessen Ausweisdokument und zusätzlich mit einem Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen.

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Ist dies nicht möglich, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

Die Ausstellung von Aufenthalts-, Melde- oder Lebensbescheinigungen für die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder für Rentenzwecke erfolgt gebührenfrei.

Gebühr 9,00 €

Ausweisdokument oder Geburtsurkunde

  • Meldegesetz NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

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Frau Sina Ritthaler

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