Anliegen A-Z
Fachdienst 2/3 Umwelt und Verkehr
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Olaf
Vohmann
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- olaf.vohmann@stadt-wetter.de
Ausnahmegenehmigung (Verkehrsbereich)
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für
- das Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen
- Einrichten von Halteverbotszonen auf öffentlichen Flächen (Fahrbahnfläche, verkehrsberuhigter Bereich, Parkscheibenregelung, etc.)
von 20,00 - 250,00 € je nach Aufwand
- Lagepläne je nach Art und Lage der benötigten öffentlichen Fläche
- Kopie des Kraftfahrzeugscheines
§ 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der derzeit geltenden Fassung folgende jederzeit widerrufliche Ausnahme von den nach § 45 Abs. 1 und 2 StVO
Halteverbot