Anliegen A-Z

Ausnahmegenehmigung (Verkehrsbereich)

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für

  • das Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen
  • Einrichten von Halteverbotszonen auf öffentlichen Flächen (Fahrbahnfläche, verkehrsberuhigter Bereich, Parkscheibenregelung, etc.)

von 20,00 - 250,00 € je nach Aufwand

  • Lagepläne je nach Art und Lage der benötigten öffentlichen Fläche
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheines

§ 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der derzeit geltenden Fassung folgende jederzeit widerrufliche Ausnahme von den nach § 45 Abs. 1 und 2 StVO

Ihre Ansprechperson

Herr Olaf Vohmann

olaf.vohmann@​stadt-wetter.de 02335 840528Adresse | Öffnungszeiten | Details