Anliegen A-Z
Fachdienst 2/3 Umwelt und Verkehr
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Olaf
Vohmann
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- olaf.vohmann@stadt-wetter.de
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung (Samstagsfahrverbot auf bestimmten BAB-Strecken)
Beförderung von Waren oder Gegenständen an Sonn- und Feiertagen und während der Ferienreisezeit, für die eine Dringlichkeit nachgewiesen wird.
von 25 bis 250 € - je nach Aufwand
- Ausgefülltes Antragsformular mit dem Nachweis der Notwendigkeit/Dringlichkeit
- Angabe des Fahrtweges und Kopie der Fahrzeugpapiere
- § 30 Abs. 3 StVO (Sonn- und Feiertagsverbot)
- § 1 Ferienreiseverordnung (Samstagsfahrverbot auf bestimmten BAB-Strecken)