Anliegen A-Z

Autowaschen

Auf Verkehrsflächen und in Anlagen ist das Reinigen von Fahrzeugen unzulässig, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser. Zusätze von Reinigungsmitteln sind nicht erlaubt.

Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin o.ä. Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten.

Auf privaten Grundstücksflächen ist darüber hinaus die Reinigung unter Verwendung von
biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln nur auf befestigten Flächen zulässig, die an das öffentliche Schmutzwasserkanalnetz angeschlossen sind.

Für die Vornahme von Motor- und Unterbodenwäsche sowie von Ölwechseln muss die Grundstücksfläche zusätzlich über einen Leichtstoffabscheider verfügen.

Verstöße gegen die o.a. Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Ihre Ansprechperson

Frau Heike Duwald

heike.duwald@​stadt-wetter.de 02335 840202Adresse | Öffnungszeiten | Details