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Bebauungsplaneinsichtnahme

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.

(Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart  der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.)

Auskünfte über Bauleitpläne und Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne sowie sonstige städtebauliche Satzungen werden im FD Stadtentwicklung erteilt. Ablichtungen der Bauleitpläne können auch telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

 

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