Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Petra
Maikranz
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- petra.maikranz@stadt-wetter.de
Alpan
Saygili
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Montag
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- alpan.saygili@stadt-wetter.de
Stefanie
Schrammar
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- stefanie.schrammar@stadt-wetter.de
Tanja
Bremes
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- tanja.bremes@stadt-wetter.de
Sandra
Duhme
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- sandra.duhme@stadt-wetter.de
Mike
Blothe
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- mike.blothe@stadt-wetter.de
Beglaubigungen
Bei einer Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem vorgelegten Original.
Bitte beachten
Es können nur Dokumente von deutschen Behörden oder zur Vorlage bei deutschen Behörden beglaubigt werden (z. B. Zeugnisse). Ausländische Dokumente können nur in Verbindung mit einer Übersetzung beglaubigt werden.
Ausnahmen
- Personenstandsurkunden (werden beim ausstellenden Standesamt beglaubigt)
- Beglaubigungen für den Rententräger (Beglaubigung erfolgt gebührenfrei beim Rentenamt)
- Bestellungsurkunden (Amtsgericht/Vormundschaftsgericht)
- Betreuerausweis (Amtsgericht/Vormundschaftsgericht)
- Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht/Vereinsregister)
- Grundbuchauszüge (Amtsgericht/Grundbuchamt)
- Erbscheine (Nachlassgericht)
- Erbschaften, Abtretungen, Finanzierungen (Notar)
Nicht beglaubigt werden:
- Standesamtliche Urkunden (Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunden / Lebenspartnerschaften etc.) Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.
- Pro Beglaubigung 3,75 €
- Beglaubigungen von Unterschriften 2,00 €
- Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei
- Originaldokument
- ggf. Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer
- ggf. Nachweis der Notwendigkeit (z.B. Anforderung der Universität oder des Arbeitgebers)
- Fotokopie des zu beglaubigenden Dokumentes
Hinweis
Kopien können vor Ort lediglich auf Umweltpapier gegen eine Gebühr in Höhe von 0,25 € pro Seite gefertigt werden.
Einzelbeglaubigungen werden in der Regel direkt bearbeitet. Bitte rechnen Sie bei größeren Mengen und hohem Besucheraufkommen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Tagen.
§§ 33, 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.