Anliegen A-Z

Behindertenangelegenheiten

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigt und verhindert werden. Zudem soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein von 147 Staaten abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z.B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.

Als Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen und der Umsetzung des BGG sowie der UN-BRK wurde in der Stadt Wetter (Ruhr) ein Behindertenbeauftragter bestellt. Er nimmt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Behindertenbeirat wahr. Dies wurde in der Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) vom 17.08.2005 über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Wetter (Ruhr) dokumentiert.

Zu den Aufgaben des Behindertenbeauftragten steht in § 3 der Satzung:

Um im Rahmen des Verwaltungshandelns die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, beruft der Bürgermeister/die Bürgermeisterin eine Fachkraft der Verwaltung zum/zur kommunalen Behindertenbeauftragten.

Der/die kommunale Behindertenbeauftragte ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben.

Näheres bestimmt der/die Bürgermeister/in in einer Dienstanweisung.

Der/die kommunale Behindertenbeauftragte nimmt Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Belangen von Menschen mit Behinderung an und berät die Verwaltung und die Gemeindeorgane in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen in der Stadt Wetter (Ruhr) betreffen.

 

 

Datenschutzhinweise

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Ihre Ansprechperson

Frau Anna-Lena Nölle

anna-lena.noelle@​stadt-wetter.de 02335 840347Adresse | Öffnungszeiten | Details