Anliegen A-Z

Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines*einer ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.

Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der*die Antragsteller*in seinen*ihren Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen*ihren letzten Wohnsitz hatte.

  • nur deutsche Beteiligung 40,00 €
  • mit internationaler Beteiligung 66,00 €

Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige Beratung ratsam.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Milica Lajic

milica.lajic@​stadt-wetter.de 02335 840227Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Konstanze May

konstanze.may@​stadt-wetter.de 02335 840228Adresse | Öffnungszeiten | Details