Anliegen A-Z

Eheregister (früher Familienbuch)

Mit Wirkung vom 01. Januar 2009 wurden die Familienbücher abgeschafft. Sie befinden sich spätestens nach Ablauf des Jahres 2013 wieder am Ort der Eheschließung, sofern Letztere in der Bundesrepublik erfolgte. Dort werden sie als Heiratseinträge fortgeführt.

In den zurückliegenden Jahren wurde in vielen Fällen die Anlegung eines Familienbuchs beantragt, um in den Besitz einer deutschen Personenstandsurkunde zu kommen (bei Eheschließung im Ausland). Nunmehr kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister nachbeurkundet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter dem Anliegen Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Milica Lajic

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