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Beate
Smettana
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Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen
Der Bürgermeister der Stadt Wetter (Ruhr) ehrt Altersjubilarinnen und Altersjubilare zum 80. Geburtstag mit einem Glückwunschschreiben.
Zum 85., 90., 95. und 100. Geburtstag (danach jährlich) bzw. zu den Festen der goldenen (50 Jahre), diamantenen (60 J.), eisernen (65 J.) und Gnaden-Hochzeit (70 J.) sowie Kronjuwelenhochzeit (75 J.) findet auf Wunsch der Jubilare ein persönlicher Besuch durch den Bürgermeister oder seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter statt.
Ehepaaren, die das diamantene Ehejubiläum begehen, übermittelt zusätzlich der Regierungspräsident die Glückwüsnsche der Landesregierung durch Übersenden einer Ehrenurkunde.
Zur eisernen Hochzeit, Gnaden- und Kronjuwelenhochzeit sowie zur Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres spricht der Ministerpräsident die Glückwünsche der Landesregierung aus.
Der Herr Bundespräsident gratuliert aus Anlass des eisernen Ehejubiläums, zur Gnaden- sowie Kronjuwelenhochzeit und zur Vollendung des 100., des 105. und zu jedem folgenden Geburtstag.
Die Stadt Wetter (Ruhr) unterrichtet die Behörden jeweils über künftige Jubiläen.
RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 30.11.1982 - I B 2 - 170 - 1/170