Anliegen A-Z
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Menschen, die länger als 6 Monate -also nicht nur vorübergehend- körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder davon bedroht sind, können Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem:
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Heilpädagogische Frühförderung von Kindern
- Bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
Die Sachbearbeitung liegt beim Ennepe-Ruhr-Kreis.
Weitere Informationen finden Sie auf der INternetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises im Bereich Eingliederungshilfe.