Anliegen A-Z

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß § 35 a SGB VIII

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben gemäß § 35 a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall

  • in ambulanter Form
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht
  • sowie sonstigen Wohnformen

geleistet.

Ärztliches Gutachten

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Ihre Ansprechpersonen

Frau Monika Ackermann

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Frau Tanja Mersmann

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Herr Wolfram Schaaf

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