Anliegen A-Z
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- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Birgit
Kraemer
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- birgit.kraemer@stadt-wetter.de
Andrea
Zimmermann
- andrea.zimmermann@stadt-wetter.de
Julia
Warwas
Abenteuerland, Gravemannhaus, Harkorthaus, Tausendfüßler, Villa Kunterbunt.
- julia.warwas@stadt-wetter.de
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Eltern haben für den Besuch ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Wetter (Ruhr) oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zu entrichten.
Diese Elternbeiträge werden auf Grundlage der Elternbeitragssatzung der Stadt Wetter (Ruhr) erhoben.
Die Höhe richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit und dem Alter des Kindes. Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig im Rahmen von Kindertagespflege gefördert bzw. besuchen eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule, so ist der Beitrag nur für ein Kind zu entrichten.
Datenschutzhinweise
Nachweise über steuerpflichtige Einkünfte und steuerfreie Einnahmen
Zum Beispiel
- Einkommensteuerbescheid
- Verdienstabrechnungen
- Rentenbescheid und/oder vollständige Leistungsbescheide zu öffentlichen Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, ALG II, Wohngeld
- und/oder geeignete Nachweise zu sonstigen steuerfreien Einnahmen wie z. B. Unterhalt, Krankengeld, Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)