Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Nicole
Martens-Kondziolka
Montag bis Donnerstag 8-13
Montag
08:00 - 13:00
Dienstag
08:00 - 13:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 13:00
- nicole.martens-kondziolka@stadt-wetter.de
Simone
Nehring-Schmutzler
Montag bis Donnerstag
Montag
08:00 - 13:00
Dienstag
08:00 - 13:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 13:00
- simone.nehring-schmutzler@stadt-wetter.de
Erschließungsbeitrag nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB)
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erheben die Gemeinden einen Erschließungsbeitrag.
Nach erstmaliger endgültiger Herstellung einer Erschließungsanlage (in der Regel eine Straße) werden alle Eigentümer/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Erschließungsvorteil von der Erschließungsanlage haben, anteilmäßig zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.
Der Anteil in Wetter (Ruhr) beträgt 90 % der beitragsfähigen Aufwendungen.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
Beitragsbescheinigungen über bereits gezahlte oder noch zu zahlende Erschließungsbeiträge können z.B. bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z. B. Kaufinteressent/in) ausgestellt werden.
15,00 € Verwaltungsgebühren für die Erstellung einer Beitragsbescheinigung
- Baugesetzbuch, maßgebl. die Vorschriften der §§ 127 und 135 BauGB
- Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen