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Monika
Ackermann
Standard 2021
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Tanja
Mersmann
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Claudia
Siede-Imöhl
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Wolfram
Schaaf
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Familiengerichtshilfe
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.
Dies betrifft unter anderem Verfahren zum Sorgerecht, Umgangsrecht und der Kindesherausgabe.
Weiterhin kann das Jugendamt beim Familiengericht Anträge auf Entzug der elterlichen Sorge stellen, sofern das Kindeswohl dies erfordert.
Das Jugendamt unterrichtet das Familiengericht insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)