Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Stefan
Langer
Ordnung
Montag
8:00-12:00, 14:00-16:00
Dienstag
8:00-12:00
Mittwoch
8:00-12:00
Donnerstag
8:00-12:00, 14:00-17:00
Freitag
8.00-12:00
- stefan.langer@stadt-wetter.de
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- 001Bahnhofstraße 17 - 1958300Wetter (Ruhr)
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Stefan
Langer
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Dienstag
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Feuerwerk
Feuerwerke der verschiedenen Kategorien sind anzeigepflichtig bzw. genehmigungspflichtig.
Eine Anzeigepflicht besteht für Feuerwerke der Kategorien III und IV. Diese dürfen nur durch Pyrotechniker*innen oder Erlaubnisinhaber*innen nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden.
Eine Genehmigungspflicht besteht für Feuerwerke der Kategorie II. Für die Nacht vom 31. Dezember zum 01. Januar eines jeden Jahres ist das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie II zu Vergnügungszwecken erlaubt.
Eine Ausnahmegenehmigung für besondere Ereignisse (z.B. Hochzeit, runder Geburtstag) ist gesondert zu beantragen.
60,00 €
ausgefülltes Antragsformular
- 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Sprengstoffgesetz