Anliegen A-Z

Feuerwerk

Feuerwerke der verschiedenen Kategorien sind anzeigepflichtig bzw. genehmigungspflichtig.

Eine Anzeigepflicht besteht für Feuerwerke der Kategorien III und IV. Diese dürfen nur durch Pyrotechniker*innen oder Erlaubnisinhaber*innen nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden.

Eine Genehmigungspflicht besteht für Feuerwerke der Kategorie II. Für die Nacht vom 31. Dezember zum 01. Januar eines jeden Jahres ist das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie II zu Vergnügungszwecken erlaubt.

Eine Ausnahmegenehmigung für besondere Ereignisse (z.B. Hochzeit, runder Geburtstag) ist gesondert zu beantragen.

60,00 €

ausgefülltes Antragsformular

  • 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
  • Sprengstoffgesetz

Ihre Ansprechperson

Herr Stefan Langer

stefan.langer@​stadt-wetter.de 02335 840230Adresse | Öffnungszeiten | Details