Anliegen A-Z
Führerschein - Abgabe
Das Bürgerbüro nimmt bei einem Fahrverbot den Führerschein entgegen und verwahrt ihn für die Dauer des Fahrverbots. Nach Ablauf der Frist wird der Führerschein wieder ausgehändigt und die Behörde, die das Fahrverbot erteilt hatte, über die Verwahrung unterrichtet.
Die Verwahrung ist gebührenfrei.
Neues Verwaltungsgebäude- Rathaus II
Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)