Anliegen A-Z
Bei der Beantragung des Führerscheins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Für das begleitete Fahren ab 17 Jahren gelten andere Vorschriften als für den Führerschein ab 18 Jahren.
Die Umstellung auf den Kartenführerschein zum 18. Geburtstag erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist es notwendig, ca. 6 Wochen vor der Volljährigkeit das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen.
Bei weiteren, spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises - Führerscheinstelle - als zuständige Behörde.
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Fahrerlaubnisverordnung
Begleitetes Fahren ab 17
- Ausweisdokument
- ausgefüllter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich) wichtig: auf den Seiten 1 und 2 jeweils nur den Kopfbogen ausfüllen, 3. Seite erfolgt vom Bürgerbüro, 4. Seite ausfüllen und unterschreiben
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- biometrisches Lichtbild
- Beiblatt zu "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis BF17" (siehe unten), je Begleiter 1 Anlage
- Beiblatt "Teil1" (siehe unten), wichtig: Unterschrift des Antragstellers sowie aller gesetzlichen Vertreter
- Führerscheinkopien der Begleiter
Führerschein ab 18
- Ausweisdokument
- ausgefüllter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich)
wichtig: auf den Seiten 1 und 2 jeweils nur den Kopfbogen ausfüllen, 3. Seite erfolgt vom Bürgerbüro, 4. Seite ausfüllen und unterschreiben - lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Nachweis
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest
Umstellung auf Kartenführerschein
- Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Prüfungsbescheinigung (rosa)
- Gebühr Erstausstellung Führerschein: 44,70 €
Hinweis
Bei begleitetem Fahren werden pro Begleitperson 8,30 € zusätzlich fällig. - Umstellung auf Kartenführerschein zum 18. Geburtstag 10,00 €, (zusätzliche Gebühr bei Versand des Führerscheins nach Hause 5,10 €, alternativ Abholung des Führerscheins in Schwelm)
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Herr
Alpan
Saygili
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
alpan.saygili@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Bornstraße 258300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1958300Wetter (Ruhr)
Frau
Petra
Maikranz
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
petra.maikranz@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Frau
Tanja
Bremes
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
tanja.bremes@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Herr
Murat
Kosar
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
murat.kosar@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Frau
Oidad
Oualaasri
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
oidad.oualaasri@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Herr
Thomas
Ziegler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
thomas.ziegler@stadt-wetter.de
Führerschein - Beantragung
Bei der Beantragung des Führerscheins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Für das begleitete Fahren ab 17 Jahren gelten andere Vorschriften als für den Führerschein ab 18 Jahren.
Die Umstellung auf den Kartenführerschein zum 18. Geburtstag erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist es notwendig, ca. 6 Wochen vor der Volljährigkeit das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen.
Bei weiteren, spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises - Führerscheinstelle - als zuständige Behörde.
- Gebühr Erstausstellung Führerschein: 44,70 €
Hinweis
Bei begleitetem Fahren werden pro Begleitperson 8,30 € zusätzlich fällig. - Umstellung auf Kartenführerschein zum 18. Geburtstag 10,00 €, (zusätzliche Gebühr bei Versand des Führerscheins nach Hause 5,10 €, alternativ Abholung des Führerscheins in Schwelm)
Begleitetes Fahren ab 17
- Ausweisdokument
- ausgefüllter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich) wichtig: auf den Seiten 1 und 2 jeweils nur den Kopfbogen ausfüllen, 3. Seite erfolgt vom Bürgerbüro, 4. Seite ausfüllen und unterschreiben
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- biometrisches Lichtbild
- Beiblatt zu "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis BF17" (siehe unten), je Begleiter 1 Anlage
- Beiblatt "Teil1" (siehe unten), wichtig: Unterschrift des Antragstellers sowie aller gesetzlichen Vertreter
- Führerscheinkopien der Begleiter
Führerschein ab 18
- Ausweisdokument
- ausgefüllter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich)
wichtig: auf den Seiten 1 und 2 jeweils nur den Kopfbogen ausfüllen, 3. Seite erfolgt vom Bürgerbüro, 4. Seite ausfüllen und unterschreiben - lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Nachweis
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest
Umstellung auf Kartenführerschein
- Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Prüfungsbescheinigung (rosa)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Fahrerlaubnisverordnung