Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Sina
Ritthaler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sina.ritthaler@stadt-wetter.de
Alpan
Saygili
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
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8:00-13:00, 14:00-18:00
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- alpan.saygili@stadt-wetter.de
Petra
Maikranz
Hinweis Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- petra.maikranz@stadt-wetter.de
Tanja
Bremes
Hinweis Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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- tanja.bremes@stadt-wetter.de
Sandra
Duhme
Hinweis Bürgerbüro
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sandra.duhme@stadt-wetter.de
Mike
Blothe
Hinweis Bürgerbüro
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8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- mike.blothe@stadt-wetter.de
Führerschein - Beantragung
Bei der Beantragung des Führerscheins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Ausländische Mitbürger*innen, die nicht im Besitz eines Passes aus ihrem Heimatland sind, müssen ihren Führerschein direkt bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises beantragen. Eine Antragstellung beim Bürgerbüro in Wetter (Ruhr) ist in diesen Fällen nicht möglich.
Für das begleitete Fahren ab 17 Jahren gelten andere Vorschriften als für den Führerschein ab 18 Jahren.
Die Umstellung auf den Kartenführerschein zum 18. Geburtstag erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist es notwendig, ca. 6 Wochen vor der Volljährigkeit das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen.
Bei weiteren, spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises - Führerscheinstelle - als zuständige Behörde.
- Gebühr Erstausstellung Führerschein: 44,70 €
Hinweis
Bei begleitetem Fahren werden pro Begleitperson 8,30 € zusätzlich fällig. - Umstellung auf Kartenführerschein zum 18. Geburtstag 10,00 €, (zusätzliche Gebühr bei Versand des Führerscheins nach Hause 5,10 €, alternativ Abholung des Führerscheins in Schwelm)
Begleitetes Fahren ab 17
- Ausweisdokument
- ausgefüllter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich) wichtig: auf den Seiten 1 und 2 jeweils nur den Kopfbogen ausfüllen, 3. Seite erfolgt vom Bürgerbüro, 4. Seite ausfüllen und unterschreiben
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- biometrisches Lichtbild
- Beiblatt zu "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis BF17" (siehe unten), je Begleiter 1 Anlage
- Beiblatt "Teil1" (siehe unten), wichtig: Unterschrift des Antragstellers sowie aller gesetzlichen Vertreter
- Führerscheinkopien der Begleiter
Führerschein ab 18
- Ausweisdokument
- ausgefüllter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich)
wichtig: auf den Seiten 1 und 2 jeweils nur den Kopfbogen ausfüllen, 3. Seite erfolgt vom Bürgerbüro, 4. Seite ausfüllen und unterschreiben - lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Nachweis
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest
Umstellung auf Kartenführerschein
- Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Prüfungsbescheinigung (rosa)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Fahrerlaubnisverordnung