Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Sina
Ritthaler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sina.ritthaler@stadt-wetter.de
Alpan
Saygili
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- alpan.saygili@stadt-wetter.de
Petra
Maikranz
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Tanja
Bremes
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Sandra
Duhme
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Mike
Blothe
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes im Bürgerbüro beantragt werden. Dies gilt für alle Personen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z.B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Sollte das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden müssen, so ist die vollständige Postanschrift bei der Antragstellung zu nennen. Bitte beachten Sie, dass eine Postfachanschrift nicht zustellfähig ist.
Führungszeugnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind dann gebührenfrei, wenn dieses Ehrenamt schriftlich nachgewiesen wird. Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, ist es erforderlich, bei der Antragstellung eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Europäisches Führungszeugnis
Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu stellen. Die Meldebehörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Dieses bittet den betreffenden EU-Mitgliedstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht. Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens des Bundesamts an den Herkunftsstaat erteilt werden.
Warnhinweis: Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz (online) oder im Bürgerbüro vor Ort
Aus aktuellem Anlass weist das Bürgerbüro darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Führungszeugnisse können auch im Bürgerbüro mit zuvoriger Terminvereinbarung beantragt werden. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ und auch nicht mit dem Bürgerbüro. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen nicht das Bundesamt für Justiz und auch nicht das Bürgerbüro.
- Führungszeugnis 13 €
- Europäisches Führungszeugnis 17 €
- für ehrenamtliche Tätigkeiten gebührenfrei
- Ausweisdokument
- ggf. Anschreiben der anfordernden Stelle
Bundeszentralregistergesetz