Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Milica
Lajic
Hinweis Standesamt
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:00
- milica.lajic@stadt-wetter.de
Konstanze
May
Hinweis Standesamt
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:00
- konstanze.may@stadt-wetter.de
Geburtsanzeige
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist jede Geburt eines Kindes innerhalb der Bundesrepublik dem zuständigen Standesbeamten innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Das heißt, dass das Standesamt Wetter (Ruhr) nur bei einer Hausgeburt zuständig ist.
Urkunde für den privaten Gebrauch 10,00 €
- Geburtsanzeige der Hebamme
- Ausweise der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- wenn die Eltern verheiratet sind: Eheurkunde
- evtl. Abschrift der Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung/Abschrift der Erklärung über die gemeinsame Sorge
Die Urkunden für Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankenkasse und Taufe sind gebührenfrei.