Anliegen A-Z

Geburtsanzeige

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist jede Geburt eines Kindes innerhalb der Bundesrepublik dem zuständigen Standesbeamten innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Das heißt, dass das Standesamt Wetter (Ruhr) nur bei einer Hausgeburt zuständig ist.

Urkunde für den privaten Gebrauch 10,00 €

  • Geburtsanzeige der Hebamme
  • Ausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • wenn die Eltern verheiratet sind: Eheurkunde
  • evtl. Abschrift der Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung/Abschrift der Erklärung über die gemeinsame Sorge

Die Urkunden für Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankenkasse und Taufe sind gebührenfrei.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Milica Lajic

milica.lajic@​stadt-wetter.de 02335 840227Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Konstanze May

konstanze.may@​stadt-wetter.de 02335 840228Adresse | Öffnungszeiten | Details