Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Tanja
Bremes
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- tanja.bremes@stadt-wetter.de
Andrea
Sauerbier
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- andrea.sauerbier@stadt-wetter.de
Gewerbesteuer
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Für Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag vom Gewerbegewinn in Höhe von 24.500,00 €.
Gewerbesteuermessbetrag
Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Diesen Bescheid erhalten Sie gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Wetter (Ruhr).
Steuerfestsetzung
Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Wetter (Ruhr). Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Wetter (Ruhr) beschlossen.
Der derzeitige Gewerbesteuerhebesatz beträgt 490 %.
Einwendungen/Aussetzung der Vollziehung
Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, einen Steuermessbetrag oder gegen einen Zerlegungsanteil richten, sind beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Gewerbesteuer bei Fälligkeit durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides gegebenenfalls vermieden werden. Ein entsprechender Antrag ist an das zuständige Finanzamt zu richten.
Sie erleichtern sich und der Stadtverwaltung die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse (Zahlungsabwickung) Wetter (Ruhr) eineEinzugsermächtigung erteilen.
Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes (wird über die Finanzämter übermittelt)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Abgabenordnung (AO)