Anliegen A-Z
Gewerbezentralregisterauskunft
Das Gewerbezentralregister beinhaltet Eintragungen über gewerberechtliche Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie z. b. den Widerruf von Konzessionen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt. Das Bundesamt für Justiz stellt die Gewerbezentralregisterauskunft aus und sendet diese dann entweder
- direkt an den Bürger (Belegart 1) oder
- direkt an eine Behörde (Belegart 9).
13,00 €
Ausweisdokument, ggf. die Anschrift der Behörde bei Belegart 9
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Neues Verwaltungsgebäude- Rathaus II
Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)