Anliegen A-Z

Hauptwohnsitz

Wenn der*die Meldepflichtige mehr als eine Wohnung hat, spricht man von Haupt- und Nebenwohnsitzen. Wenn er*sie überwiegend eine andere als die bisherige Hauptwohnung nutzt, ist eine neue Bestimmung vorzunehmen (Statuswechsel).

Das Meldegesetz bestimmt, dass die überwiegend genutzte Wohnung der Hauptwohnsitz ist. Bei bestehenden Familien ist die Familienwohnung Hauptwohnsitz (und nicht z.B. die auswärtige Wohnung eines*einer Arbeitnehmenden).

Weitere Informationen unter An-, Ab- und Ummeldung.

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