Anliegen A-Z

Hausnummer

Jedes Haus ist von dem/der Eigentümer/in bzw. Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.

Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen.

Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen.

Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen; ggf. separat anzubringen.

Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

Verstöße gegen die o.a. Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mir einer Geldbuße geahndet werden können.

Ihre Ansprechperson

Frau Heike Duwald

heike.duwald@​stadt-wetter.de 02335 840202Adresse | Öffnungszeiten | Details