Anliegen A-Z

Helmbefreiung (Ausnahme von der Schutzhelmtragepflicht)

Von der Verpflichtung, beim Führen motorisierter Zweiräder einen Schutzhelm zu tragen, kann befristet befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

40,00 Euro pro Ausstellung

· Personalausweis
· Ärztliche Bescheinigung

Straßenverkehrsordnung

Ihre Ansprechperson

Herr Olaf Vohmann

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