Anliegen A-Z

Hilfe für Asylbewerber*innen und Geflüchtete

Von der Bezirksregierung Arnsberg erhält die Stadt Wetter (Ruhr) im Vorfeld eine Liste, aus der hervorgeht, welche Asylbewerber*innen und Geflüchtete der Stadt Wetter (Ruhr) zugewiesen werden. Nach dem persönlichen Erscheinen der Personen erhalten diese eine Ersthilfe (Barscheck) und werden behördlich angemeldet. Anschließend werden sie einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen.

Die diesem Personenkreis zustehenden Leistungen sind im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Hierzu gehören insbesondere der Regelbedarf zum Lebensunterhalt, die Unterkunftskosten und die Krankenhilfe.

Weitere sonstige Leistungen (z. B. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket; Übernahme von Kosten bei verwaltungsrechtlicher Mitwirkung) werden im Einzelfall entschieden.

 

Datenschutzhinweise

  • Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg
  • Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status des Asylbewerbers / Flüchtlings (z. B. Aufenthaltsgestattung, Duldung, etc.)

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Ihre Ansprechperson

Herr Björn Rützel

bjoern.ruetzel@​stadt-wetter.de 02335 840334Adresse | Öffnungszeiten | Details