Anliegen A-Z
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Monika
Ackermann
Standard 2021
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Freitag
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- monika.ackermann@stadt-wetter.de
Tanja
Mersmann
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Claudia
Siede-Imöhl
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Wolfram
Schaaf
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Hilfe zur Erziehung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)