Anliegen A-Z

Hilfen zur Gesundheit (Krankenhilfe)

Die Hilfe bei Krankheit umfasst alle Leistungen, die die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) für ihre Mitglieder nach den §§ 27 und 43a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erbringt, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Die Leistung wird Personen ohne Krankenversicherungsschutz gewährt, soweit diese sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied versichern können und nicht über eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verfügen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an den zuständigen Sachbearbeiter. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne vorab telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren.

keine

  • Vollmacht, falls Antrag nicht von Ihnen selbst gestellt wird
  • Personalausweis / Pass mit deutschem Aufenthaltstitel
  • Familienstammbuch,
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung
  • Nachweise über Einkünfte aller zum Haushalt zählender Personen (z. B. Rentenmitteilungen, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Einkommen aus Verträgen, Zinsbescheinigungen, Wohngeldbescheid)
  • Nachweise über die Höhe der Miete und der Heizkosten oder Belastungen durch Hauseigentum
  • Sämtliche Sparbücher (Sofern aus den Sparbüchern höhere Geldabhebungen ersichtlich sind, werden Nachweise über die Verwendung der Gelder erforderlich)
  • Nachweise über sonstige Vermögenswerte (z. B. bebautes oder unbebautes Grundvermögen, Wertpapiere, Festgeldkonto, Bau- oder sonstiger Sparvertrag, Kraftfahrzeug, Wohn- oder Nießbrauchrecht, Lebens-/Sterbeversicherung und deren Rückkaufswert)
  • Falls in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt oder übereignet worden ist: Notarielle Schenkungs- bzw. Übertragungsverträge
  • Unterlagen über evtl. absetzbare Ausgaben (Policen und letzte Beitragsrechnung sämtlicher Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Nachweise über besondere finanzielle Belastungen)
  • Girokontoauszüge der letzten 6 Monate
  • Einkommensteuerbescheid
  • Nachweise über sonstige Einkünfte, Vermögenswerte, Belastungen
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift Unterhaltspflichtiger (Ehegatte, Eltern, Kinder)
  • Bei geschiedenen Eheleuten: Scheidungsurteil und Unterhaltsregelung
  • Unterlagen über den bisherigen Krankenversicherungsschutz

Abhängig vom Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden!

Fünftes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Ihre Ansprechperson

Herr Sören Noll

soeren.noll@​stadt-wetter.de 02335 840344Adresse | Öffnungszeiten | Details