Anliegen A-Z

Jugendgerichtshilfe

Die Mitwirkung in den Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Die Jugendgerichtshilfe bringt sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.

Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden wird die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Die Jugendgerichtshilfe berät die Angeklagten, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für die strafrechtliche Beurteilung  und übt die Nachbetreuung aus. Dies kann die Vermittlung und Überwachung von sozialen Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines sozialen Trainingskurses sein.

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Jugendgerichtshilfe (JGH)
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Ihre Ansprechpersonen

Frau Claudia Siede-Imöhl

claudia.siede-imoehl@​stadt-wetter.de 02335 840358Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Wolfram Schaaf

wolfram.schaaf@​stadt-wetter.de 02335 840359Adresse | Öffnungszeiten | Details