Anliegen A-Z

Kampfmittelbeseitigung

Im Fall eines Fundes von Kampfmitteln, wie Munition, Handgranaten, Gewehren, Kartuschen, Bomben o. Ä., dürfen diese nicht bewegt werden. Kampfmittelfunde sind unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:

  • Art des Kampfmittels
  • Fundort (exakte Angabe)
  • Angabe, ob und wenn ja, wie, das Kampfmittel bereits bewegt wurde

Für die Beseitigung von Kampfmitteln und die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei zu benachrichtigen.

Ihre Ansprechperson

Herr Stefan Langer

stefan.langer@​stadt-wetter.de 02335 840230Adresse | Öffnungszeiten | Details